Bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen können schon kleine Zwischenfälle hohe Kosten verursachen. Gleichzeitig tragen Bauherren Verantwortung für die Sicherheit der Baustelle und für Schäden, die Dritten entstehen. Ein abgestimmtes Versicherungskonzept sollte deshalb bereits vor Beginn der Arbeiten feststehen.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Dritte durch das Bauvorhaben geschädigt werden. Dazu können beispielsweise unzureichend gesicherte Baustellen, herabfallende Bauteile oder Schäden an Nachbargrundstücken gehören. Auch wenn Architekten und Bauunternehmen beauftragt sind, verbleiben eigene Pflichten beim Bauherrn.
Die Bauleistungsversicherung kann unvorhergesehen eintretende Schäden an den versicherten Bauleistungen und Baustoffen abdecken. Mögliche Ursachen sind beispielsweise außergewöhnliche Witterung, Vandalismus, Ungeschicklichkeit oder Schäden während der Bauausführung. Welche Leistungen bei Diebstahl, Ausführungsfehlern und Folgeschäden bestehen, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab und sollte ausdrücklich geprüft werden.
Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind in der Bauleistungsversicherung regelmäßig nicht automatisch enthalten. Dafür wird eine Feuerrohbauversicherung benötigt. Häufig kann dieser Schutz bereits im Rahmen der späteren Gebäudeversicherung vereinbart werden. Die Abstimmung sollte rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.
Werden private Bauhelfer eingesetzt, bestehen Melde- und Beitragspflichten gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung kann diesen gesetzlichen Schutz ergänzen. Bei größeren Projekten sollte außerdem geprüft werden, wie Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer und Nachunternehmer versichert sind und wo mögliche Schnittstellen oder Deckungslücken entstehen.
Entscheidend sind unter anderem Bausumme, Bauzeit, Art der Arbeiten, Eigenleistungen, Altbausubstanz, Nachbarbebauung und besondere Gründungs- oder Abbrucharbeiten. Auch Bauherren-Rechtsschutz und projektbezogene Haftpflichtlösungen müssen, soweit verfügbar und gewünscht, frühzeitig geprüft werden. Nach Eintritt erster Streitigkeiten oder nach Baubeginn ist ein Abschluss häufig nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.
Wir stimmen die erforderlichen Bausteine auf das konkrete Bauvorhaben ab, prüfen Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und wichtige Ausschlüsse und begleiten Sie bei der Schadenmeldung. Über die ATTIKON-Gruppe und unsere Mitgliedschaft in der VEMA eG stehen uns außerdem besondere Konzepte und zusätzliche fachliche Ressourcen zur Verfügung.
Sie planen einen Neubau, Umbau oder eine Sanierung?
Sprechen Sie uns möglichst vor Baubeginn an. Wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Versicherungskonzept.